Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Dienstleistungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen auf Dienstvertragsbasis im IT-Bereich - Geschäftskunden

Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma IBAB-IT Dienstleistungen GmbH, Löhstr. 26A, 41747 Viersen, nachfolgend Anbieter genannt.

01

Allgemein
  • Der Anbieter erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  • Der Anbieter erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

02

Angebote und Preise
  • Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Bestellung schriftlich bestätigt. Wird die Leistung vom Anbieter erbracht, ohne dass dem Kunden zuvor eine Auftragsbestätigung zugegangen ist, kommt der Vertrag mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
  • Die Leistung erfolgt zu den Preisen und Sonderkonditionen des jeweiligen Servicevertrages, ggf. nebst Servicezertifikat. Die dort angegebenen Preise sind bindend.
  • Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise „netto“ zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.

03

Termine und Fristen
  • Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Anbieter und dem Kunden im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, beginnt die Leistungsfrist mit Vertragsschluss bzw. der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter seinerseits die erforderlichen Leistungen von seinen jeweiligen Unterlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
  • Ist die Nichteinhaltung einer bestimmten Leistungszeit auf Ereignisse zurückzuführen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (einschließlich Streik oder Aussperrung), verschieben sich die Leistungstermine um die Dauer der Störung einschließlich einer angemessenen Anlaufphase.
  • Kommt der Anbieter mit der Erbringung von Leistungen ganz oder teilweise in Verzug, so ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen der Verzögerung auf 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung begrenzt, der wegen der Verzögerung nicht genutzt werden kann für jede vollendete Woche. Die Haftung für Verzug ist auf 5 % des Gesamtpreises der jeweiligen Bestellung begrenzt. Dies gilt nicht, wenn der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruht.
  • Im Falle einer Verzögerung der Leistung steht dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn der Anbieter die Verzögerung zu vertreten hat. Hat der Kunde wegen der Verzögerung Anspruch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz statt der Leistung, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche 1 % des Preises für den Teil der Leistung zu verlangen, der wegen der Verzögerung nicht genutzt werden kann der Verspätung maximal 10 % des Gesamtpreises der jeweiligen Bestellung. Ziffer 3.3 Satz 3 gilt entsprechend.

04

Leistung/Vertragsgegenstand
  • Inhalt/Qualität und Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Servicevertrag ggf. nebst Serviceschein, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Vertragliche Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil. Der Kunde trägt die Verantwortung für das Projekt und dessen Erfolg. Der Anbieter erbringt die Dienstleistung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
  • Vertragsgegenstand kann eine einmalige Leistung sein, die auch in Teilen erbracht werden kann, oder langfristig.

05

Ausführung des Dienstes
  • Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort der Sitz des Anbieters.
  • Die an der Leistungserbringung beteiligten Mitarbeiter des Anbieters werden vom Anbieter ausgewählt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter des Anbieters. Bei der Auswahl wird der Anbieter die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Der Anbieter erbringt die Leistungen durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. Wird eine vom Anbieter zur Vertragserfüllung eingesetzte Person durch eine andere ersetzt und ist eine Schulung erforderlich, so geht dies zu Lasten des Anbieters.
  • Der Anbieter bestimmt – entsprechend dem Vertragsgegenstand – die Art und Weise der Leistungserbringung.
  • Der Kunde ist gegenüber dem Anbieter oder den an der Leistungserbringung beteiligten Mitarbeitern des Anbieters, mit Ausnahme dessen, was im Rahmen von Ziffer 12.3 vereinbart wurde, nicht berechtigt, Weisungen zu erteilen.
  • Hat der Anbieter die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich darzustellen, ist allein die schriftliche Darstellung maßgebend.

06

Pflichten des Kunden
  • Der Kunde benennt dem Anbieter einen kompetenten Ansprechpartner, der während der Vertragsabwicklung für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Diese muss zum Austausch notwendiger Informationen und zur Mitwirkung an den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen zur Verfügung stehen. Notwendige Entscheidungen des Kunden sind unverzüglich durch den Ansprechpartner herbeizuführen und unmittelbar danach von den Parteien schriftlich zu dokumentieren.
  • Der Kunde stellt sicher, dass dem Anbieter die für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen etc., soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. Der Anbieter darf davon ausgehen, dass diese Unterlagen, Informationen etc. vollständig und richtig sind, sofern er nicht das Gegenteil anerkennt oder anerkennen muss.
  • Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seinem Betriebsbereich alle notwendigen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags zu schaffen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Verlangen des Anbieters ausreichend Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
  • Sofern nicht anders vereinbart, wird der Kunde alle vom Anbieter zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen etc. so aufbewahren, dass sie im Schadens- oder Verlustfall rekonstruiert werden können.

07

Nutzungsrechte
  • Soweit nicht anders vereinbart, räumt er dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die vom Anbieter vertragsgemäß erbrachten und an den Kunden übergebenen Leistungsergebnisse für eigene interne Zwecke im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen festgelegten Verwendungszweck langfristig zu verwenden. Diese Rechte umfassen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Tools. Alle anderen Rechte verbleiben beim Anbieter.
  • Der Anbieter kann dem Kunden das Nutzungsrecht entziehen, wenn der Kunde in erheblicher Weise gegen Nutzungsbeschränkungen oder andere Vorschriften zum Schutz vor unbefugter Nutzung verstößt. Der Widerruf erfolgt durch schriftliche Widerrufserklärung; Ziffer 12.1 Satz 3 gilt entsprechend. Vor dem Widerruf muss der Anbieter dem Kunden eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die nach Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Anbieter den Widerruf auch ohne Fristsetzung erklären. Der Kunde hat die Nutzungsbeendigung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Widerrufserklärung gegenüber dem Anbieter schriftlich zu bestätigen.

08

Begriff
  • Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderquartals schriftlich gekündigt werden. Diese Kündigung ist erstmals zum Ende des Kalenderquartals möglich, das auf das erste Kalenderquartal nach Vertragsschluss folgt. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt von diesem Kündigungsrecht unberührt. Dies gilt jeweils nicht, wenn etwas anderes vereinbart ist.
  • Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Der Vertrag kann jedoch aus wichtigem Grund sowohl vom Anbieter als auch vom Kunden fristlos gekündigt werden.
  • Kündigungen sind nur schriftlich wirksam.

09

Schadensersatz, Zahlungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung
  • Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen grundsätzlich innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
  • Ein dem Kunden eingeräumtes Zahlungsziel setzt ein ausreichend verfügbares Kreditlimit für jede einzelne Bestellung voraus. Übersteigt der jeweilige Auftrag das zur Verfügung stehende Kreditlimit, ist der Anbieter berechtigt, diesen und weitere Aufträge nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen. Gleiches gilt, wenn dem Anbieter nach der Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen.
  • Begleicht der Kunde eine Forderung zum vereinbarten Fälligkeitstermin ganz oder teilweise nicht, ist der Anbieter berechtigt, getroffene Skontovereinbarungen und Vereinbarungen über Zahlungsziele für alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu widerrufen und sofort fällig zu stellen. Der Anbieter ist auch berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen.
  • Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn sie auf einem der Bankkonten des Anbieters gutgeschrieben wurde.
  • Der Anbieter ist berechtigt, bei Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch den Anbieter bleibt unberührt.
  • Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem diesen AGB zugrunde liegenden Vertrag beruht, ist ausgeschlossen.

10

Leistungsstörungen
  • Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat der Anbieter dies zu vertreten (Störung), ist er verpflichtet, die Leistung ganz oder teilweise innerhalb angemessener Frist ohne Mehrkosten für den Kunden zu erbringen, sofern dies nicht der Fall ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt diese Verpflichtung des Anbieters nur, wenn der Kunde die Leistungsstörung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung, schriftlich anzeigt. Hierzu hat der Kunde die Leistungserbringung durch den Anbieter angemessen zu beachten.
  • Wenn der Anbieter eine nicht vertragsgemäße Leistung zu vertreten hat und aus von ihm zu vertretenden Gründen die vertragsgemäße Leistung innerhalb der vom Kunden gesetzten Nachfrist nicht erbringen kann, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • Im Falle einer Kündigung gemäß Ziffer 10.2 hat der Anbieter Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen. Der Anspruch besteht nicht für solche Leistungen, bei denen der Kunde innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung nachweist, dass sie nicht genutzt werden können und für ihn ohne Interesse sind.
  • Soweit eine nicht vertragsgemäße Leistung vom Anbieter nicht zu vertreten ist, wird er dem Kunden die vertragsgemäße Bereitstellung im Rahmen seiner Möglichkeiten anbieten. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, kann der Anbieter die damit verbundenen Aufwendungen und nachgewiesenen Kosten geltend machen.
  • Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen bleiben unberührt bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, insbesondere seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Arglist und in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Für etwaige über vorstehende Ziffern 10.1 – 10.3 hinausgehende Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 11.

11

Schadensersatz, Zahlungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung
  • Für Schäden haftet der Anbieter
    • für Schäden, die von ihm oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden,
    • nach dem Produkthaftungsgesetz und
    • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
  • Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, sofern er oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, oder die Verletzung verletzt haben die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit der Anbieter für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt.
  • Für die Verjährung gilt Ziffer 10.5 entsprechend.
  • Bei Datenverlust haftet der Anbieter nur für den Aufwand zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
  • Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen den Anbieter gelten die Ziffern 11.1 – 11.3 entsprechend.

12

Sonstig
  • Änderungen und Ergänzungen aller zwischen den Parteien geschlossenen Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Anbieter innerhalb von sieben Tagen schriftlich bestätigt werden. Ein Telefax oder eine E-Mail genügen dem Schriftformerfordernis.
  • Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis oder dem sich daraus ergebenden Vertragsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Eine Weitergabe an Personen, die nicht an der Begründung, Durchführung oder Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nicht anders vereinbart, endet diese Verpflichtung fünf Jahre nach Bekanntwerden der betreffenden Informationen, jedoch nicht vor Beendigung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
  • Sofern der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf den Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er lediglich als Auftragsdatenverarbeiter (§ 11 Abs. 5 BDSG) tätig und verarbeitet und nutzt diese Daten nur zur Vertragsabwicklung. Der Anbieter wird beim Umgang mit diesen Daten die gesetzlichen Vorschriften zur Auftragsdatenverarbeitung und Weisungen des Kunden (zB zur Einhaltung von Lösch- und Sperrpflichten) beachten. Etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung trägt der Kunde. Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten werden zwischen den Vertragspartnern schriftlich vereinbart, bevor der Anbieter Zugriff im erforderlichen Umfang nach § 11 Abs. 2 BDSG oder anderen Rechtsnormen erhält.
  • Soweit eine nicht vertragsgemäße Leistung vom Anbieter nicht zu vertreten ist, wird er dem Kunden die vertragsgemäße Bereitstellung im Rahmen seiner Möglichkeiten anbieten. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, kann der Anbieter die damit verbundenen Aufwendungen und nachgewiesenen Kosten geltend machen.
  • Anbieter und Kunde sind sich bewusst, dass die elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) Sicherheitsrisiken birgt. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde Ansprüche wegen fehlender Verschlüsselung geltend machen, es sei denn, es wurde zuvor eine Verschlüsselung vereinbart.
  • Alle Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13

Erfüllungsort und Gerichtsstand
  • Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen der Parteien ist der Sitz des Anbieters.
  • Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen zwischen den Parteien und für Streitigkeiten über das Entstehen und die Wirksamkeit dieser Vertragsverhältnisse mit Kaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz von der Provider. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.